
Fördermittel
Es gibt Förderprogramme für landwirtschaftliche Betriebe, Verarbeiter, Vermarkter:innen und Gründer:innen im ländlichen Raum – von der Beratung über Investitionen bis hin zu innovativen Kooperationsprojekten.
Beispiele: Beratung zur Umstellung auf Ökolandbau oder zur Weiterentwicklung bestehender Strukturen, Investitionen in tiergerechte, klimafreundliche und ressourcenschonende Landwirtschaft, Verarbeitung und Vermarktung regionaler Produkte, Gründungen im ländlichen Raum, innovative Projekte in Landwirtschaft, Verarbeitung oder Vermarktung.
Wir kennen die Programme, die in Mecklenburg-Vorpommern relevant sind, und helfen Euch das passende auszuwählen und erfolgreich Fördermittel zu beantragen.
Wendet Euch gerne an uns, wenn Ihr Ideen habt und Unterstützung bei der Konkretisierung, Anbahnung von relevanten Kontakten und bei der Beantragung von Fördermitteln habt. Die ersten zwei Beratungstreffen (online), ein Treffen vor Ort sowie die Vernetzung mit Kooperationspartnern werden im Rahmen unseres Projektes „Bioregionale Wertschöpfung MV“ finanziert.
Hier findet ihr eine Auswahl an möglichen Förderpogrammen:
Förderprogramme
100 % Beratungsförderung für Produktionsbetriebe
An wen richtet sich das Förderprogramm?
Betriebe aus Produktion, Verarbeitung und HandelWas kann damit gefördert werden?Beratung für Umstellung auf Ökolandbau, Produktionstechniken im Ackerbau, Grünland, Tierhaltung, Betriebswirtschaft & Vermarktung, Klima-, Natur- und Ressourcenschutz
Höhe der Förderung:
Die Förderung beträgt bis zu 1.500 Euro pro Beratung, bis zu drei Mal im Jahr, Förderanteil 100 %Die geförderte Beratung kann ausschließlich von durch das Agrarministerium in Mecklenburg-Vorpommern anerkannten Berater:innen durchgeführt werden. Download der Liste hier.
Agroforstsysteme anlegen – bis zu 65 % Förderung sichern
An wen richtet sich das Förderprogramm?
Das Förderprogramm richtet sich an landwirtschaftliche Betriebe, die als kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) gelten und mindestens 25 % ihres Umsatzes aus landwirtschaftlicher Urproduktion erzielen. Förderfähig sind auch Imkereien und Wanderschäfereien.Was kann damit gefördert werden?
Gefördert wird die Anlage von Gehölzstreifen auf Acker- oder Grünland im Rahmen von Agroforstsystemen in Kombination mit landwirtschaftlicher Nutzung. Förderfähig sind unter anderem Kurzumtriebsgehölze, Beerensträucher und Wertholzbäume. Bezuschusst werden Investitionen wie Pflanzenmaterial, Wuchshüllen, Einmessung und Pflanzung.Höhe der Förderung:
Die Förderung beträgt bis zu 65 % der förderfähigen Investitionskosten. Es können bis zu 5.271 Euro pro Hektar Gehölzstreifen gefördert werden. Der maximale Förderbetrag liegt bei 300.000 Euro innerhalb von fünf Jahren.Link zum Förderprogramm hier.
Fördermittel für kooperativen Wertschöpfungskettenaufbau
An wen richtet sich das Förderprogramm?
Das Bundesförderprogramm RiWert richtet sich an Akteure, die langfristig tragfähige Kooperationen entlang der Bio-Wertschöpfungskette aufbauen oder weiterentwickeln möchten.Was kann damit gefördert werden?
Gefördert wird die Anbahnung und Koordination von Kooperationen zwischen Handel/Verarbeitung und Hersteller. Ein zentraler Fördergegenstand ist die Einrichtung einer Personalstelle für Wertschöpfungskettenmanagement.Höhe der Förderung:
Für die Einrichtung einer Personalstelle können bis zu 210.000 Euro über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren beantragt werden. Die Förderquote beträgt 80 %. Der Eigenanteil von 20% sollte von den Kooperationspartnern Handel/Verarbeitung, die Interesse am Aufbau der Wertschöpfungskette haben, finanziert werden.Weitere Infos zum Förderprogramm hier.
Investitionsförderung
An wen richtet sich das Förderprogramm?
Das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) richtet sich an landwirtschaftliche Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern, die in die Modernisierung ihrer Betriebsstrukturen investieren möchten.Was kann damit gefördert werden?
Gefördert werden investive Maßnahmen wie Neubauten, Umbauten und technische Nachrüstungen. Förderfähige Bereiche sind insbesondere:-
Stallbauten und technische Ausstattung für besonders tiergerechte Haltungsverfahren (z. B. für ökologische Legehennenhaltung oder Premiumställe)
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Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Emissionsminderung (z. B. Güllelager, Güllekühlung, Kot-Harn-Trennung)
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Maßnahmen zum Wetter- und Ressourcenschutz (z. B. Frost-, Hagel- und Starkregenschutz, wassersparende Bewässerungssysteme)
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Umwelt- und Produktionstechnik (z. B. Biobett-Systeme, Pflanzenschutzmittel-Reinigungssysteme, mechanische Beikrautbekämpfung)
Höhe der Förderung:
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen und kann – abhängig von Art und Umfang der Maßnahme – bis zu 65 % der förderfähigen Investitionskosten betragen.Link zum Förderprogramm hier.
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Förderung für Vermarktung, Verarbeitung & Erzeugergemeinschaften
An wen richtet sich das Förderprogramm?
Das Förderprogramm richtet sich an landwirtschaftliche Betriebe sowie an Zusammenschlüsse von Erzeugerinnen und Erzeugern, insbesondere im Zusammenhang mit regionaler Vermarktung, Verarbeitung oder der Gründung von Erzeugergemeinschaften.Was kann damit gefördert werden?
Gefördert werden Maßnahmen zum Aufbau und zur Weiterentwicklung moderner Strukturen, darunter:-
Gründung und Aufbau von Erzeugergemeinschaften
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Investitionen in Lagerung, Kühlung, Sortierung und Verpackung
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Investitionen in Verarbeitung und Digitalisierung
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Neu- und Ausbau von Kapazitäten
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Umbauten und technische Modernisierungen
Höhe der Förderung:
Die Höhe der Förderung richtet sich nach Art und Umfang der Maßnahme sowie den jeweils geltenden Förderkonditionen.Link zum Förderprogramm hier.
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Gründungsförderung
An wen richtet sich das Förderprogramm?
Das Förderprogramm richtet sich an Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von maximal 2 Mio. Euro. Angesprochen sind insbesondere Vorhaben im ländlichen Raum.Was kann damit gefördert werden?
Gefördert werden investive Maßnahmen für die Gründung oder Weiterentwicklung von Kleinstunternehmen. Dazu zählen insbesondere Maschinen, Ausstattung und technische Einrichtungen. Förderfähig sind unter anderem Angebote der lokalen Grundversorgung, auch in mobiler Form und in kleineren Orten.Höhe der Förderung:
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses von bis zu 35 % der förderfähigen Investitionskosten.Link zum Förderprogramm hier.
Förderung für innovative Konzept- und Produktentwicklung
An wen richtet sich das Förderprogramm?
Das Förderprogramm richtet sich an Zusammenschlüsse aus mindestens zwei Partnern, von denen mindestens ein landwirtschaftlicher Betrieb beteiligt sein muss. Antragsberechtigt sind unter anderem landwirtschaftliche Betriebe, Verarbeitungsunternehmen, Forschungseinrichtungen, Beratungsorganisationen sowie Umwelt- oder Branchenverbände.Was kann damit gefördert werden?
Gefördert werden Kooperations- und Innovationsprojekte. Dazu zählen insbesondere:-
Zusammenarbeit und Projektentwicklung (z. B. Personal-, Sach- und Reisekosten)
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Innovationsvorhaben (z. B. Studien, Tests, technische Entwicklungen, Maschinen, Öffentlichkeitsarbeit und Schulungen)
Höhe der Förderung:
Die Höhe der Förderung richtet sich nach Art und Umfang des Projekts sowie den jeweils geltenden Förderkonditionen.Link zum Förderpprogramm hier.
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Umstellungsberatung im Bereich Gastronomie
An wen richtet sich das Förderprogramm?
Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV).
Als AHV-Unternehmen gelten Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung im Sinne der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (z. B. Restaurants, Kantinen, Schulen, Krankenhäuser, Catering-Unternehmen oder weitere Einrichtungen mit Speiseangebot).Was kann damit gefördert werden?
Gefördert werden externe Beratungsleistungen und damit verbundene Mitarbeiterschulungen, die darauf ausgerichtet sind, das Speisenangebot nachhaltiger und gesünder zu gestalten.
Ziel der Beratung ist unter anderem die Einführung oder Erweiterung des Einsatzes von Bio-Lebensmitteln mit dem Ziel, einen Bio-Anteil von mindestens 30 % des monetären Wareneinsatzes zu erreichen. Förderfähig sind Honorar- und Reisekosten des Beraters bzw. der Beraterin.Höhe der Förderung:
Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den Beratungskosten. In der Regel werden bis zu 80 % der Beratungskosten (Netto) übernommen. Im Kindertageseinrichtungen und Schulen mit eigener Küche bis zu 90 %. Die förderfähigen Beratungskosten liegen mindestens bei 1.500 € netto und können je Antrag bis maximal 35.000 € netto betragen.Link zum Förderpprogramm hier.
Berater:innen des unabhängigen Gastronomieberatungsnetzwerks essen&ernähren können hier angefragt werden.